Häufige Fragen

Immobilienverkauf

Bekomme ich eine unverbindliche Einschätzung hinsichtlich Preis und Vermarktungschancen für mein Objekt?.

Ja, Sie bekommen von uns eine erste Einschätzung zu Ihrem Objekt, kostenlos und unverbindlich!

Wie wird der Preis für meine Immobilie ermittelt?

Wir unterstützen Sie hierbei mit unserer Markterfahrung, um den für Sie bestmöglichen Preis am Markt zu erzielen.Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zum Vorgehen bei der Immobilienbewertung dem separaten Bereich in unserer Leistungsübersicht.

Muss ich mein Objekt verkaufen, auch wenn mir der Preis oder die geplante Nutzung nicht zusagt?.

Nein, die endgültige Entscheidung ob, zu welchem Preis und an wen Sie verkaufen bleibt immer bei Ihnen.

Kosten mich die Vermarktungsleistungen bei der Süddeutschen Immobilien GmbH etwas, auch wenn mein Objekt nicht verkauft wird?

Nein, selbstverständlich nicht. Wir arbeiten auf Erfolgsbasis, ohne Verkauf bzw. Vermittlung entstehen Ihnen keine Kosten. Eine Ausnahme sind nur – falls nötig -zu beschaffende Dokumente bei offiziellen Stellen, diese Gebühren berechnen wir zum Selbstkostenpreis.

Bekomme ich Unterstützung bei der Erstellung von Kaufverträgen?

Ja, wir erstellen gemeinsam mit einem Notar einen Kaufvertragsentwurf und begleiten Sie bis zur notariellen Beurkundung.

Wie lange dauert es, bis mein Objekt verkauft ist?

Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Abhängig von der Lage, der Nachfrage am entsprechenden Ort und natürlich dem Preis kann es sehr schnell gehen und nur wenige Tage dauern oder auch länger. Wir beraten Sie hier natürlich hinsichtlich Preisgestaltung und Vermarktung entsprechend Ihren Wünschen wie schnell Ihr Objekt verkauft werden soll.

Kann ich auch verkaufen, ohne dass mein Objekt im Internet erscheint?.

Ja, wenn Sie möchten, verkaufen wir Ihr Objekt natürlich auch diskret und nutzen hierfür unsere Interessentenkartei sowie persönliche Kontakt.

 

Vermietung

Muss ich mein Objekt auf jeden Fall an einen nachgewiesenen Interessenten vermieten?

Nein, die endgültige Entscheidung, ob, an wen und zu welchem Preis Sie vermieten liegt natürlich bei Ihnen.

Bekomme ich Unterstützung bei der Erstellung von Mietverträgen?

Ja, wir stellen Ihnen Musterverträge zur Verfügung und begleiten Sie bis zur Unterschrift.

Kostet mich die Mietersuche etwas?

Ja, im Bereich Wohnungsvermietung gilt das sog. „Bestellerprinzip“, hier muss die Maklergebühr vom Vermieter getragen werden. Allerdings natürlich nur im Erfolgsfall. Im Bereich Gewerbemiete findet das Bestellerprinzip jedoch keine Anwendung.

Muss ich als Vermieter bei Besichtigungsterminen vor Ort sein?

Nein, die Besichtigungstermine führen wir gerne für Sie durch. Im Falle einer noch vermieteten Wohnung muss der aktuelle Mieter natürlich informiert sein und ein Termin abgestimmt werden.

Wie kann ich mich vor unseriösen Mietern schützen?

Beauftragen Sie mit uns einen Experten. Wir holen unter anderem eine detaillierte Selbstauskunft zum Mieter ein.

 

Immobilienkauf

Kommen beim Kauf einer Immobilie noch weitere Kosten hinzu?

Ja, zusätzlich zum Kaufpreis kommt im allgemeinen noch die Grunderwerbssteuer (unterschiedlich je Bundesland, in Baden-Württemberg aktuell 5% des Kaufpreises),  die Maklergebühr und Notarkosten hinzu. Auch etwaige Sanierungsmaßnahmen Ihres Kaufobjekts sollten Sie mit einkalkulieren.

Kann ich auch nach Immobilien suchen lassen?

Ja, wir nehmen Sie gerne in unsere Interessentenkartei auf und kontaktieren Sie sobald ein passendes Objekt bei uns im Angebot ist. Hierbei profitieren Sie auch davon, dass wir unsere vorgemerkten Interessenten i.a. vor der Veröffentlichung des neuen Objekts im Internet kontaktieren. Dieser Service ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich.

 

Allgemeines

Brauche ich für mein Objekt einen Energieausweis?

In den meisten Fällen ja. Im Falle von Eigentumswohnungen liegt dieser im Normalfall bei der Hausverwaltung schon vor. Ansonsten unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung eines Energieausweises.

Warum bekomme ich gleich eine Widerrufsbelehrung obwohl ich nur ein Exposé angefordert habe?

Möchten Sie von uns nähere Informationen oder das Exposé zu einer Immobilie erhalten, bitten Sie uns somit um die Erbringung einer Dienstleistung und schließen entsprechend einen Dienstleistungsvertrag mit uns. Alle Anfragen per Mail, über unsere Website, ein Immobilienportal oder telefonisch, zählen als Fernabsatzvertrag, da die Anfrage außerhalb unserer Geschäftsräume erfolgt.

Das Fernabsatzgesetz sieht vor, dass Fernabsatzverträge innerhalb von 14 Tagen vom Verbraucher widerrufen werden können. Wir sind als Makler deshalb verpflichtet, Sie schriftlich über dieses Widerrufsrecht zu informieren.

Dies führt häufig zu Irritation, wenn wir vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken. Sie brauchen jedoch nicht zu befürchten, dass Sie eine Provision zahlen müssen, ohne dass ein Kaufabschluss zustande gekommen ist. Der Maklervertrag kommt durch zwei Willenserklärungen zustande: Die erste vom Kaufinteressent, der das Exposé online anfordert. Die zweite stellt die Übersendung des Exposés oder die Terminvereinbarung für eine Besichtigung dar. Da an dieser Stelle ein Maklervertrag entsteht, muss die gesetzliche Belehrungspflicht eingehalten werden. Daher übersenden wir vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung.

Kosten können für Sie erst entstehen, wenn es zu einem notariellen Vertragsabschluss oder zur Mietvertragsschließung einer von uns nachgewiesenen Immobilie kommt. Durch die Zusendung der Widerrufsbelehrung werden Sie als Verbraucher lediglich geschützt.

Außerdem erhalten Sie zusätzlich zur Widerrufsbelehrung eine weitere Erklärung, die besagt, dass Sie als Interessent damit einverstanden sind, dass wir als Makler schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit unserer Tätigkeit für Sie beginnen. Dies liegt daran, dass wir Sie in Ihrem eigenen Interesse schnell mit den gewünschten Informationen versorgen möchten.
Würde man nach Erteilen der Widerrufsbelehrung die 14-tägige Widerrufsfrist abwarten, bevor der Makler mit seiner Tätigkeit beginnen kann, könnte es passieren, dass in dieser Zeit bereits ein anderer Käufer für die von Ihnen angefragte Immobilie gefunden wurde.

Sollten Sie nähere Informationen hierzu benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Was ist der Unterschied zwischen einem Makler-Alleinauftrag und einem allgemeinen Auftrag?

Mit dem Alleinauftrag verpflichten Sie uns für eine mit Ihnen abgestimmte Vertragslaufzeit zu intensiven Aktivitäten, um den Verkauf Ihrer Immobilie voran zu bringen.

Wir führen auf eigene Kosten umfangreiche Werbemaßnahmen durch, aktivieren unser Netzwerk und investieren viel Zeit in die Vermarktung Ihres Objekts. Wir sprechen mit den Interessenten und verhandeln in Ihrem Namen und begleiten Sie bis zum Vertragsabschluss. Kurzum, Sie können sich entspannt zurücklehnen und geben alles in professionelle Hände.

Beim allgemeinen Auftrag können Sie Ihr Objekt mehreren Maklern übertragen. Dies verpflichtet einen Makler jedoch zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Somit kann sich ein Verkauf im Zweifel lange hinziehen. Kaufinteressenten werden auch misstrauisch, wenn eine Immobilie von mehreren Maklern angebotenen wird und dieselbe Immobilie an verschiedenen Stellen erscheint.

Nutzen Sie deshalb besser den Alleinauftrag und damit auf die volle Maklerleistung. Wir verkaufen Ihre Immobilie zeitnah, sorgenfrei und zum angemessenen Preis.

Warum muss ich vor einer Besichtigung meinen Ausweis zeigen?

Das Geldwäschegesetzt verpflichtet uns die Identität von Interessenten zu prüfen und zu dokumentieren. Der Immobilienmakler muss Sie grundsätzlich beim ersten persönlichen Zusammentreffen identifizieren. Zum Beispiel wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie interessieren oder über einen Makler eine Immobilie verkaufen möchten.

Natürlich verarbeiten wir Ihre Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.