Häufige Fragen
Immobilienverkauf
Bekomme ich eine unverbindliche Einschätzung hinsichtlich Preis und Vermarktungschancen für mein Objekt?.
Wie wird der Preis für meine Immobilie ermittelt?
Muss ich mein Objekt verkaufen, auch wenn mir der Preis oder die geplante Nutzung nicht zusagt?.
Kosten mich die Vermarktungsleistungen bei der Süddeutschen Immobilien GmbH etwas, auch wenn mein Objekt nicht verkauft wird?
Bekomme ich Unterstützung bei der Erstellung von Kaufverträgen?
Wie lange dauert es, bis mein Objekt verkauft ist?
Kann ich auch verkaufen, ohne dass mein Objekt im Internet erscheint?.
Vermietung
Muss ich mein Objekt auf jeden Fall an einen nachgewiesenen Interessenten vermieten?
Bekomme ich Unterstützung bei der Erstellung von Mietverträgen?
Kostet mich die Mietersuche etwas?
Muss ich als Vermieter bei Besichtigungsterminen vor Ort sein?
Wie kann ich mich vor unseriösen Mietern schützen?
Immobilienkauf
Kommen beim Kauf einer Immobilie noch weitere Kosten hinzu?
Kann ich auch nach Immobilien suchen lassen?
Allgemeines
Brauche ich für mein Objekt einen Energieausweis?
Warum bekomme ich gleich eine Widerrufsbelehrung obwohl ich nur ein Exposé angefordert habe?
Möchten Sie von uns nähere Informationen oder das Exposé zu einer Immobilie erhalten, bitten Sie uns somit um die Erbringung einer Dienstleistung und schließen entsprechend einen Dienstleistungsvertrag mit uns. Alle Anfragen per Mail, über unsere Website, ein Immobilienportal oder telefonisch, zählen als Fernabsatzvertrag, da die Anfrage außerhalb unserer Geschäftsräume erfolgt.
Das Fernabsatzgesetz sieht vor, dass Fernabsatzverträge innerhalb von 14 Tagen vom Verbraucher widerrufen werden können. Wir sind als Makler deshalb verpflichtet, Sie schriftlich über dieses Widerrufsrecht zu informieren.
Dies führt häufig zu Irritation, wenn wir vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken. Sie brauchen jedoch nicht zu befürchten, dass Sie eine Provision zahlen müssen, ohne dass ein Kaufabschluss zustande gekommen ist. Der Maklervertrag kommt durch zwei Willenserklärungen zustande: Die erste vom Kaufinteressent, der das Exposé online anfordert. Die zweite stellt die Übersendung des Exposés oder die Terminvereinbarung für eine Besichtigung dar. Da an dieser Stelle ein Maklervertrag entsteht, muss die gesetzliche Belehrungspflicht eingehalten werden. Daher übersenden wir vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung.
Kosten können für Sie erst entstehen, wenn es zu einem notariellen Vertragsabschluss oder zur Mietvertragsschließung einer von uns nachgewiesenen Immobilie kommt. Durch die Zusendung der Widerrufsbelehrung werden Sie als Verbraucher lediglich geschützt.
Außerdem erhalten Sie zusätzlich zur Widerrufsbelehrung eine weitere Erklärung, die besagt, dass Sie als Interessent damit einverstanden sind, dass wir als Makler schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit unserer Tätigkeit für Sie beginnen. Dies liegt daran, dass wir Sie in Ihrem eigenen Interesse schnell mit den gewünschten Informationen versorgen möchten.
Würde man nach Erteilen der Widerrufsbelehrung die 14-tägige Widerrufsfrist abwarten, bevor der Makler mit seiner Tätigkeit beginnen kann, könnte es passieren, dass in dieser Zeit bereits ein anderer Käufer für die von Ihnen angefragte Immobilie gefunden wurde.
Sollten Sie nähere Informationen hierzu benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Was ist der Unterschied zwischen einem Makler-Alleinauftrag und einem allgemeinen Auftrag?
Wir führen auf eigene Kosten umfangreiche Werbemaßnahmen durch, aktivieren unser Netzwerk und investieren viel Zeit in die Vermarktung Ihres Objekts. Wir sprechen mit den Interessenten und verhandeln in Ihrem Namen und begleiten Sie bis zum Vertragsabschluss. Kurzum, Sie können sich entspannt zurücklehnen und geben alles in professionelle Hände.
Beim allgemeinen Auftrag können Sie Ihr Objekt mehreren Maklern übertragen. Dies verpflichtet einen Makler jedoch zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Somit kann sich ein Verkauf im Zweifel lange hinziehen. Kaufinteressenten werden auch misstrauisch, wenn eine Immobilie von mehreren Maklern angebotenen wird und dieselbe Immobilie an verschiedenen Stellen erscheint.
Nutzen Sie deshalb besser den Alleinauftrag und damit auf die volle Maklerleistung. Wir verkaufen Ihre Immobilie zeitnah, sorgenfrei und zum angemessenen Preis.
Warum muss ich vor einer Besichtigung meinen Ausweis zeigen?
Natürlich verarbeiten wir Ihre Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.